Versuchter Mord: Bike-Fallensteller steht vor Gericht
Mountainbike-Feinde gibt es einige, nicht zuletzt in Baden-Württemberg, wo die MTB-Phobie mit der Zwei-Meter-Regel Gesetz geworden ist. Dass diese weder Probleme noch Konflikte löst, erklären Mountainbikerinnen seit Jahren. Gleicher Meinung – aber aus ganz anderen Gründen – ist ein inzwischen 61-jähriger Jagdpächter aus Hardthausen.
Auf seinem Jagdgebiet verläuft der Dachstrail, eine unbewilligte Strecke, die sich in den vergangenen Jahren steigender Beliebtheit erfreute. Irgendwann, spätestens im Sommer 2024 begann er Drähte über den Pfad zu spannen. Diese rissen aber, ohne dass sie die Biker aufgehalten hätten.
Der Jagdpächter sah es schliesslich als geboten an, zu schwererem Geschütz, oder genauer, zum Drahtseil zu greifen. Gespannt in abschüssigem Gelände auf 120 Zentimetern Höhe und grün ummantelt, sei es kaum zu sehen gewesen, so die Anklage. Trotzdem bemerkte Mountainbiker Michael Weik die Falle gerade noch rechtzeitig, um bremsen zu können. Er hat das Seil darauf entfernt. Dem SWR gab er 2024 ausführlich Auskunft.
Zuerst habe er nur mit seinen Freunden darüber gesprochen, dann hätten sie gemerkt, dass seit Längerem an verschiedenen Stellen Drähte und Seile gespannt worden seien und immer wieder Drahtreste auf dem Waldboden lagen. Wer schliesslich die Polizei einschaltete, geht aus der Berichterstattung nicht hervor, jedenfalls begann die Staatsanwaltschaft Heilbronn zu ermitteln.
Staatsanwaltschaft klagt wegen versuchten Mordes
Bei Selbstjustiz versteht auch das MTB-kritische Baden-Württemberg keinen Spass. Die Staatsanwaltschaft klagte den Fallensteller des versuchten Mordes an. Vergangene Woche hat der Prozess am Landgericht Heilbronn begonnen. Der Jagdpächter, hat vor dem Gericht angegeben, das Gespräch mit den Mountainbikern gesucht zu haben, es habe aber alles nichts genützt. Wie dieses Gesprächsangebot ausgesehen hat, ist nicht bekannt. Es scheint aber, dass auch die Mountainbiker nicht mit grosser Sensibilität vorgegangen sind. Verhärtete Fronten halt.
Da spielt es dann auch keine Rolle mehr, wenn eine Strecke bewilligt ist und gedacht um die Situation zu entspannen. Auch auf solchen fanden sich in den vergangenen Jahren Nägel und Drähte. Ob der Angeklagte etwas damit zu tun hat, ist unbekannt. In der Anklage steht lediglich das Fallenstellen auf dem Dachstrail in mindestens drei Fällen.
Vor Gericht bezeichnet der 61-Jährige das ihm nachgewiesene Spannen von Drahtseil als Fehler. Es brauchte offenbar U-Haft und Mordanklage, um ihn zur Vernunft zu bringen. Egal wie reiten haben muss, dass dieser anderen Menschen eine lebensgefährliche Falle stellt. Auch der Landes-Jagdverband verurteilt das Vorgehen des Jägers ohne Wenn und Aber.
Das Urteil gegen den Angeklagten wird Ende Juli erwartet.