Die Bikeshops müssen zurück in den Reparatur-Modus
Reparieren ja, Verkaufen nein: Dieses Regime gilt ab Montag, 18. Januar 2021 wieder in den Bikeshops. Wie bereits im Frühjahr 2020 sind in den Fahrradfachgeschäften die Verkaufsabteilungen unzugänglich zu machen. Fahrrader dürfen gemäss den behördlichen Weisungen nicht im Ladenlokal verkauft werden. Wird als Verkaufskanal das Telefon, ein Mail, ein Video-Chat oder ein Webshop genutzt, ist ein Fahrradverkauf möglich, auch erlaubt sind Testfahrten unter Einhaltung eines Sicherheitskonzeptes.
Weiterhin erlaubt sind ab 18. Januar in den Bikeshops Reparaturen, um die Mobilität der Bevölkerung sicherzustellen. In der Pressekonferenz von 13. Januar war die Rede davon, dass die Regelungen sicher bis Ende Februar gelten sollen.