E-Bike-Akkus: Bevor der Zelltausch Pflicht wird, will die EU ihn wieder streichen
Die Pflicht zum Zelltausch steht seit 2023 in der EU-Batterieverordnung und gilt ab dem 18. Februar 2027. Wer eine defekte Zelle im Akku hat, müsste dann nicht mehr den ganzen Akku ersetzen. Tauschen sollen die Zellen allerdings nicht die Besitzer, sondern unabhängige Fachleute.
Die Kommission will statt einzelner Zellen nur noch den Tausch ganzer Module vorschreiben. Ein Modul ist ein Block aus mehreren miteinander verbundenen Zellen. Wer ein solches Modul wechselt, ersetzt also auch die intakten Zellen darin. Besteht ein Akku nur aus einem Modul, bleibt nur, alle Zellen auf einmal zu erneuern. Ein Zelltausch könne zu unerwarteten Sicherheitsrisiken führen, wenn fehlerhafte Zellen nicht unter den richtigen Bedingungen ausgewechselt würden, begründete die Kommission ihren Vorschlag im Dezember 2025. Sie strebe ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Reparierbarkeit an. Die Mitgliedstaaten stellten sich im Juni 2026 hinter den Vorschlag.
Eine neue Zelle muss zu den alten passen
Als passend gilt eine Ersatzzelle laut dem Bericht der Forschungsstelle der EU-Kommission nur, wenn sie die Sicherheit des Akkus nicht gefährdet und in Kapazität, Alterungszustand, Bauart und chemischer Zusammensetzung den übrigen Zellen entspricht. Nach dieser Definition passt eine fabrikneue Zelle nicht ohne Weiteres zu gealterten. Deutlich macht das die EU-Abgeordnete Anna Zalewska in einem Änderungsantrag: Wer einen versiegelten Akku öffne, beeinträchtige die eingebauten Sicherheitssysteme und erhöhe das Risiko von Defekten und Bränden.
Zwei andere Regeln lassen Kommission und Mitgliedstaaten unangetastet. Ein Ersatzakku muss noch mindestens fünf Jahre lang erhältlich sein, nachdem das letzte Exemplar eines E-Bike-Modells auf den EU-Markt kam, und zwar zu einem «angemessenen und nichtdiskriminierenden Preis» für Werkstätten wie für Endkunden. Ausserdem darf Software den Tausch gegen einen anderen passenden Akku nicht erschweren. Beides gilt erst ab dem 18. Februar 2027.
Im EU-Parlament geht die zuständige Berichterstatterin noch weiter: Sie will den Tausch von Zellgruppen nur noch bei Akkus ab 800 Wattstunden verlangen. Bei kleineren Akkus müsste sich nur noch der ganze Akku tauschen lassen. Der Umweltausschuss hat noch nicht abgestimmt, das Plenum soll am 14. Dezember entscheiden. Danach müssen sich Parlament und Mitgliedstaaten einigen. Für die Schweiz gilt die Verordnung nicht, weil das Land nicht zur EU gehört und sie nicht übernommen hat. Betreffen kann sie Schweizer Käufer trotzdem: Baut ein Hersteller seine Akkus für beide Märkte gleich, erfüllen sie auch hier die EU-Regeln.
Ist die Änderung am 18. Februar noch nicht in Kraft, müssen E-Bike-Hersteller ihre Akkus so bauen, dass Werkstätten einzelne Zellen tauschen können, obwohl Kommission und Mitgliedstaaten genau das abschaffen wollen.