In der Schweiz gekauft, am deutschen Zoll nicht angemeldet: rekordverdächtiger Strafzoll
Den ersten Kundendienst Anfang Februar 2022 ließ der Mann ordnungsgemäß im Schweizer Geschäft durchführen. Bei der anschliessenden Rückreise nach Deutschland wurde er am selben Grenzübergang von einem Kontrollteam des Hauptzollamts Lörrach angehalten und meldete auf Befragen keinerlei Waren an.
Als Grund der Reise nannte er den Kundendienst an seinem im Kofferraum befindlichen Rennrad. Der Radsportler äußerte, dass er sich keinerlei Gedanken über eine mögliche Anmeldepflicht und zu entrichtende Abgaben bei der Ersteinfuhr gemacht habe. Wegen des Verdachts einer versuchten Steuerhinterziehung mussten die Zöllner gegen den dennoch einsichtigen Mann ein Verfahren einleiten und erhoben gleichzeitig Einfuhrabgaben in Höhe von rund 4.800 Euro.
Mit dem Kaufbetrag und der zu entrichtenden Steuer kratzt das Rennrad an der Marke von 20'000 Schweizer Franken. In dieser Preisliga - wenn auch in diesem Fall teilweise durchaus unfreiweillig - spielen nur sehr wenige Fahrräder.