Kanton Bern will keine Biker im Könizerwald
Gegen die Einführung dieses allgemeinen Fahrverbots regt sich nun Widerstand, insbesondere seitens Mountainbiker. Es ist nicht einsichtlich, warum auf einer zwei Meter breiten Strasse die Radfahrer das Wild stören sollten. Strassen und Wege sind per Definition eine künstliche Ausscheidung aus der Natur damit sich der Mensch in diesem Bereich ohne Störung oder Beschädigung der Natur bewegen kann. Nach Ansicht der Burgergemeinde Bern gilt der Mensch nun auch in diesem Bereich als naturstörend. Hinzu kommt die unklare Argumentation, dass Radfahrer das Wild stärker stören als eine wandernde Familie (vom Frauen-Turnverein nicht zu sprechen) oder der Jeep des Jägers (dem die Durchfahrt erlaubt ist).
Noch ist das neue Fahrverbot nicht rechtsgültig und bis am 27. Februar kann dagegen Einsprache erhoben werden. Einspracheberechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse nachweisen kann. Auskünfte erteilen die Waldabteilung Bern-Gantrisch (031 808 11 11) sowie der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern (031 328 86 40).
Waldstrassenplan Könizerwald:
http://www.vol.be.ch/site/kawa-waldstrassenplan-bern2.pdf