Verkaufsräume der Bikeshops dürfen erst am 11. Mai öffnen
Als der Bundesrat mit Notrecht die Corona-Ausbreitung ab dem 16. März eindämmen wollte, gab es eine Spezialregelung für Werkstätten für Transportmittel. Das gilt auch für Bikeshops, deren Werkstätten operativ sein können. Das Prozedere für Fahrradverkäufe ist indes umständlich: Probefahrten sind zwar möglich, die Kontaktflächen an den Fahrrädern sind zu desinfizieren. Beratungen sind via Telefon, Mail oder Video-Chat erlaubt, ein Beratungsgespräch an der frischen Luft ist erlaubt, innerhalb des Bikeshops jedoch nicht. An diesem Regime soll sich gemäss der heutigem Point de Presse des Bundesrats auch bis zum 11. Mai nichts ändern.
Der Verband 2 Rad Schweiz gibt dazu bekannt:
«Die Lage präsentiert sich momentan so, dass die Verkaufsräumlichkeiten der Zweiradbetriebe erst am 11. Mai aufgehen werden. Wir sind enttäuscht über diesen Entscheid. Unsere Betriebe haben mittlerweile vier Wochen Erfahrung mit dieser ausserordentlichen Lage. In dieser Zeit haben sie gelernt, wie die notwendigen Abstände und Hygienevorschriften eingehalten werden können, wie der Zahlungsvorgang ablaufen muss und welche weiteren Massnahmen im Geschäft notwendig sind. Das haben die Zweiradbetriebe sehr gut gemacht. Die Enttäuschung ist gross, denn die Zweiradgeschäfte haben bewiesen, dass sie sehr rasch öffnen könnten.»
Baumarkt vs. Fachhandel
Bemerkenswert ist auch der Sachverhalt, dass Baumärkte ab dem 27. April öffnen können. In Baumärkten gibt es meist eine Veloabteilung: Somit können sich die Baumärkte bereits unkompliziert einen Stück vom Veloverkaufskuchen in der eigentlich absatzintensivsten Frühlingszeit abschneiden. Die Schweizer Fahrradgeschäfte müssen mit Verspätung ins Rennen starten, da diese wie erwähnt erst am 11. Mai die Verkaufsflächen öffnen können. Im Segment der hochwertigen Fahrräder mischen die Baumarkt-Veloabteilungen nicht mit, im Bereich von Kinder- und Einsteigervelos konkurrenzieren Baumarkt und Fachhandel sich gegenseitig.