Kommt es zum Gesetz gegen E-Mountainbikes?
Unterstützung erhält der bürgerliche Lehmann von Pro Natura. Mit diesen Mountainbikes kämen noch mehr Leute in die Berge, befürchtet Jacqueline von Arx, Geschäftsführerin von Pro Natura Graubünden, gegenüber der Schweizerischen Depechenagentur SDA. Die Folgen seien beschädigte Wege und aufgescheuchte Tiere.
So gesetzlos, wie man durch die Motion von Lehmann meinen könnte, ist der Sachverhalt mit den E-Mountainbikes aber nicht. Bereits heute gilt, dass E-Bikes, mit welchen schneller als 25 Kilometer pro Stunde gefahren werden kann, im Gelände nichts zu suchen haben. Sie sind gesetzlich als führerschein- und versicherungspflichtige Kleinkrafträder beziehungsweise Motorfahrräder eingestuft. Das Befahren von Singletrails ist nicht erlaubt, und auch das Befahren von Waldstrassen mit einem Fahrverbot für motorsierte Fahrzeuge ist untersagt.
Auch wenn Lehmann unterstreicht, dass er E-Mountainbikes nicht verbieten sondern primär eine klare Regelung möchte, liegt es vor dem Hintergrund der bereits vorhandenen Rechtsgrundlage auf der Hand, dass seine Aktion mit dem (unbeabsichtigten) Flankenschutz von Pro Natura deutlich in die Richtung einer stärkeren Einschränkung geht.
Ergänzend Links
Bericht in der NZZ: http://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/kampf-den-e-bikes-in-den-bergen-1.18566406
Bericht in der Basler Zeitung: http://www.lehmann-markus.ch/images/pdf/baz_20150627_ebiker.pdf
Hinweis in eigener Sache:
Der Ride Mountainbike-Kongress in Chur nimmt sich am 15. und 16. Oktober 2015 dem Thema Digitalisierung des Mountainbikesports an. Dabei ist auch das Thema E-Mountainbike prominent umgesetzt. Vertreter von Bosch zeigen auf, in welche Richtung die Entwicklung ihrer Produkte geht. Im Anschluss kommt es zu Vertiefungs-Sessions, wie mit der Thematik E-Mountainbike im Tourismus und in der Naherholung umgegangen werden kann.
Weitere Infos gibt es auf www.ride-kongress.ch