Lauert im Kanton Thurgau bald die Wald-Polizei?
Manche entsorgen ihren Abfall im Wald, andere stellen dort «Geräte und Maschinen» ab, Mountainbiker sind abseits der offiziellen Wege unterwegs. So fasst die Medienmitteilung des Departements für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau die Zustände in dessen Wäldern zusammen. Das kantonale Waldgesetz von 1994 bewähre sich grundsätzlich, doch hätten sich «verschiedene Herausforderungen akzentuiert», so die Bestandesaufnahme weiter.
«Ein Hauptziel der Gesetzesrevision ist die Stärkung des Vollzugs», heisst es im erläuternden Bericht zur Änderung des Waldgesetzes. Die Polizei habe andere Prioritäten und sei deshalb zu wenig präsent im Wald. «Die Vorlage sieht daher als Alternative vor, bestimmte Organe des Forstdienstes mit polizeilichen Befugnissen auszustatten», so der Bericht.
Mit diesen Waldpolizisten könnten dann auch Mountainbiker Bekanntschaft machen, wenn sie abseits der offiziellen Waldwege erwischt werden. Die Schaffhauser Nachrichten zitiert den Leiter des kantonalen Forstdienstes Daniel Böhi. Dieser empfindet eine Busse von 100 Franken für Mountainbiker auf Abwegen als angemessen.
St. Gallen lässt grüssen
Bussen für Biker in der Ostschweiz – das klingt bekannt. Tatsächlich sorgte der Kanton St. Gallen mit ähnlichen Ansagen in den letzten Jahren für Aufsehen. Ride hat in mehreren Anläufen versucht herauszufinden, ob schon Biker finanziell bestraft worden sind – niemand wusste davon. Viele können es demnach nicht sein. Viele sind aber weiterhin auf inoffiziellen Trails unterwegs.
Die drohenden Bike-Bussen im Kanton Thurgau sind auch ein Thema für die Organisation Biketrails Ostschweiz und deren Vorsitzenden Philipp Mayer. «Für Bikende ist meist nicht klar und vor Ort nicht sichtbar welche Wege illegal sein könnten. Wenn die Behörden einzig mit Bussen versuchen die Biker zu lenken, werden sie scheitern. Es braucht Regeln, welche auch im Wald nachvollziehbar sind. Und vor allem braucht es attraktive Angebote. Wenn solche Vorstösse aufs Tapet kommen, dann müssen die Biker zwingend miteinbezogen werden. Genau dafür haben wir unsere Organisation gegründet.»
Die Vernehmlassung läuft bis am 2. Mai. Der Kanton lädt Gemeinden, Parteien, Körperschaften, Vereine und Verbände zur Stellungnahme ein. Zudem bietet er «allen Interessierten» unter https://e-vernehmlassungen-dbu.tg.ch/de/teilrevision-waldgesetz-waldg/participant die Möglichkeit, die vorgeschlagenen Änderungen des Waldgesetzes zu kommentieren und Vorschläge zu machen. Das wäre die Gelegenheit, Alternativen zu Bike-Bussen zur Diskussion zu stellen.