Woom motorisiert das Kindervelo
Das neue Woom Explore Boost erscheint in den Laufradgrössen 20, 24 und 26 Zoll. Damit deckt die Baureihe Kinder zwischen sechs und 14 Jahren beziehungsweise Körpergrössen von 115 bis 165 Zentimetern ab.
Statt eines grossen Akkus verbaut Woom einen kompakten Energiespeicher mit 123 Wh. Dieser lässt sich herausnehmen, per USB-C laden und unterwegs als Powerbank verwenden. Laut Hersteller soll das Explore Boost dadurch rund 25 Prozent leichter sein als herkömmliche Kinder-E-Bikes. Konkrete Gewichtsangaben gibt es allerdings noch nicht.
Für steile Anstiege besitzt das Rad einen «Hill Kill»-Modus, der zusätzliche Motorleistung bereitstellt. Über eine App können Eltern zudem die Geschwindigkeit begrenzen oder einzelne Unterstützungsstufen deaktivieren. Der Verkaufsstart ist für Januar 2027 vorgesehen, einen Preis nennt Woom noch nicht.
Interessant ist das Konzept vor allem als Verkehrsmittel: Können Kinder damit auch längere oder hügelige Schulwege selbst bewältigen, wäre das möglicherweise eine ziemlich schlaue Alternative zum Elterntaxi. Ob das zulässig ist, hängt allerdings stark vom jeweiligen Land ab. (Beachte: keine Gewähr für die Angaben der rechtlichen Situation in den jeweiligen Ländern.)
In der Schweiz dürfen langsame E-Bikes im öffentlichen Verkehr frühestens ab 14 Jahren gefahren werden. Bis zum 16. Geburtstag ist zusätzlich ein Führerausweis der Kategorie M erforderlich. Das 20-Zoll-Modell bleibt für jüngere Kinder damit auf Privatgelände und abgesperrte Strecken beschränkt.
In Deutschland gelten Pedelecs mit maximal 250 Watt Nenndauerleistung und Motorunterstützung bis 25 km/h rechtlich als Fahrräder. Ein gesetzliches Mindestalter gibt es nicht. Sofern das Explore Boost diese Vorgaben erfüllt, dürfen es somit auch jüngere Kinder fahren. Für unter Achtjährige gelten dabei die üblichen Regeln: Sie müssen grundsätzlich den Gehweg oder einen baulich getrennten Radweg benutzen.
Auch in Österreich gelten für ein entsprechendes Pedelec grundsätzlich die Fahrradregeln. Kinder unter zwölf Jahren dürfen damit im öffentlichen Verkehr jedoch nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person fahren. Alleine ist dies mit einem Radfahrausweis möglich, der frühestens ab neun Jahren in der vierten Schulstufe beziehungsweise ab zehn Jahren ausgestellt werden kann. Seit Mai 2026 gilt beim Fahren eines E-Bikes für alle unter 14-Jährigen zudem eine Helmpflicht.