Anpassungen im UCI-Regelwerk | Ride MTB

Anpassungen im UCI-Regelwerk

Der Radweltverband UCI veröffentlicht das korrigierte und erweiterte Mountainbike-Regelwerk für das Jahr 2014. Neu ist die Enduro-Disziplin mit von der Partie und zugleich wird die Rennkategorie C3 zum Suppentopf für verschiedene Formate gemacht.

Der Kategorie C3 ist in der kommenden Saison die Kategorie für fast alle Formate, die sonst nirgends reinpassen. Bei Rennen dieser Kategorie gibt es keine Einschränkungen in Sachen Rundenlänge. Zudem ist jedes Cross-Country-Format erlaubt, wie zum Beispiel das Roc d'Azur, wo das Cross-Country-Rennen auf einer rund 50 Kilometer langen Runde ausgetragen wird. Bei Zeitfahren wird die Länge ebenfalls nicht mehr vorgeschrieben. Dafür dürfen solche nur in Kombination mit einem Etappenrennen abgehalten werden.

Auch die Disziplin Eliminator-Sprint fällt ausserhalb des Weltcups, der Europameister- und Weltmeisterschaften ebenfalls in den «C3-Topf. So können auch bei Einzelrennen wie in Aadorf Weltranglistenpunkte vergeben werden. An solchen Rennen holt der Sieger jeweils zehn Punkte. Dafür kann ein Veranstalter solche Rennen nicht in eine höhere Kategorie anzumelden.

Marathon-Rennen welche ausserhalb der Marathon-World-Series veranstaltet werden, kommen prinzipiell in die Kategorie C3. Nach wie vor unglücklich gelöst ist, dass diese wie auch die Punkte aus den Eliminator-Rennn in die Cross-Country-Weltrangliste einfliessen.

Mit der Aufweichung der Kategorie C3 hofft der Radweltverband die Tür für bisher nicht registrierte Wettkämpfe zu öffnen. Neu definiert ist auch die Länge von Marathon-Rennen. UCI-gemeldete Rennen können neu die Streckenlänge zwischen 60 und 160 Kilometer ansetzen.

Ab dem Jahr 2014 zählen auch die Team-Rennen der Kontinental-Meisterschaften zur Nationen-Weltrangliste. Das galt bisher nur für die Staffelrennen bei den Weltmeisterschaften. Für die Einzel-Weltrangliste zählen künftig je maximal fünf anstatt vier Rennen der Kategorie C2 und C3.

Den Veranstaltern entgegen kommt die UCI bei der Mindestbreite der Start- und Zielgerade. Für Cross-Country-Rennen ausserhalb von Weltmeisterschaften und Weltcup wird die Mindestbreite auf sechs Meter nach unten korrigiert. Bisher waren acht Meter gefordert, die oft nicht eingehalten werden konnten.