Diese Details des Zürcher MTB-Konzepts kennst du noch nicht | Ride MTB

Diese Details des Zürcher MTB-Konzepts kennst du noch nicht

Uetliberg Pfannenstiel Oberland Zürichsee Obersee

Das MTB-Konzept des Kantons Zürich gibt Anlass für Freuden-Whips und Trail-Jauchzer. Es enthält aber auch ein paar Punkte mit Klärungsbedarf. Wir haben beim Projektleiter des Kantons, Livio Peterer von der Fachstelle Veloverkehr, nachgefragt.

Das Mountainbike-Konzept des Kantons Zürich ist kein Gesetz, und die darin vorgeschlagenen Massnahmen sind keine beschlossene Sache. Das Konzept zeigt auf, wie eine bedarfsgerechte MTB-Inrastruktur in den kommenden Jahren und Jahrzehnten gebaut werden kann. Der Zeithorizont ist das Jahr 2042. Bis dann müssen die Kantone das nationale Veloweggesetz umgesetzt haben.

Das Befahrungsrecht auf kartierten Wegen gilt überall – und schon immer

Wo im Kanton Zürich Mountainbike gefahren werden darf hat der Regierungsrat in einem juristischen Gutachten klären lassen. Dieses kommt im Wesentlichen zum gleichen Schluss wie schon das Bezirksgericht Affoltern am Albis in seinem Uetliberg-Urteil. Jeder bestehende Weg, nicht aber Rückegassen (Holzwege), Wildwechsel und Trampelpfade dürfen mit dem Mountainbike befahren werden. Als bestehend gelten die Wege, die in der aktuellsten Version der Karte der Schweizer Landestopographie (Swisstopo) eingezeichnet sind. Es sei denn, es ist ein amtliches Fahrverbot signalisiert. Dieses Befahrungsrecht ist nicht neu, sondern hat eigentlich schon immer gegolten, auch wenn gewisse Behörden anderes behauptet haben.

Livio Peterer fügt an, dass das Rechtsgutachten eigentlich gar kein Teil des MTB-Konzepts sei: «Es wurde von der Abteilung Wald des Amtes für Landschaft und Natur (Baudirektion) in Auftrag gegeben und bildete eine wichtige Grundlage bei der Erarbeitung des MTB-Konzeptes.» Anders gesagt, weil jetzt ein für alle Mal klar ist, dass auch schmale Waldwege mit dem Mountainbike befahren werden dürfen, können diese als Teil der MTB-Infrastruktur genutzt und gegebenenfalls weiterentwickelt werden.

Es braucht 150 bis 250 Kilometer Singletrails zusätzlich

Peterer betont, dass die Kilometerzahl eine grobe Schätzung seien. Die dem Konzept zugrundeliegende Koexistenz bedeute, dass vor allem bestehende Wege Teil der Infrastruktur sind. «Neue Wege werden nur dann angestrebt, wenn dies für die Lenkung, zur Entlastung stark genutzter Wege oder zum Schutz der Natur erforderlich ist», fügt der Projektleiter an. Diese 150 bis 250 Kilometer setzen sich aus bestehend, aber auszubauenden Wegen sowie neu anzulegenden Biketrails zusammen, wie er auf Nachfrage präzisiert.

25 Skill Areas oder Trailcenter

Auch diese Zahl ist eine grobe Annahme. Das Konzept schreibt keine Anzahl vor. Livio Peterer präzisiert, dass in den stark genutzten Regionen, beziehungsweise Fokusräumen, sogar zwei Flächen-Anlagen sinnvoll sein könnten, denn: «Ein bedarfsgerechtes und gut erreichbares Trailcenter kann wesentlich zur Lenkung beitragen.»

Der Kanton Zürich will Waldbesitzer entschädigen.

Waldschweiz hat im Frühling 2024 mit der Forderung Aufsehen erregt, dass die Waldeigentümer finanziell zu entschädigen seien, wenn sie ihre Einwilligung in den Bau und Betrieb von Bikestrecken geben, die über ihren Boden führen. 1 bis 2 Franken pro Laufmeter Trail und Jahr seien angemessen, schrieb der Verband der Waldeigentümer damals.

Der Kanton Zürich nennt die Forderung im Mountainbike-Konzept sinnvoll, inklusive des Betrags. Das bedeutet, dass eine drei Kilometer lange Strecke dem Eigentümer oder den Eigentümerinnen künftig 3000 bis 6000 Franken pro Jahr einbringen werden. Das kantonale Amt für Landschaft und Natur, das der Baudirektion angehört, erarbeite zurzeit die Grundlagen, um solche Entschädigungen möglich zu machen, erklärt Peterer.


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