Gesperrter Trail: Wann das Veloweggesetz Ersatz verlangt | Ride MTB

Gesperrter Trail: Wann das Veloweggesetz Ersatz verlangt

Trail-Verbot

Ist ein Trail gesperrt, verlangt das Veloweggesetz nicht automatisch Ersatz. Symbolbild, KI-generiert

Wird in der Schweiz ein Mountainbike-Trail gesperrt, verlangt das Veloweggesetz grundsätzlich Ersatz. Das bestätigt das Bundesamt für Strassen (Astra). Die Pflicht gilt aber nur für Routen, die in einem festgesetzten kantonalen Velowegplan stehen. Welche das sind, entscheidet jeder Kanton selbst.

Eine rechtlich verbindlich gesperrte Route sei nicht mehr frei befahrbar, schreibt Silvio Zala, Fachspezialist für Veloverkehr und zuständig für das Mountainbiken beim Bundesamt für Strassen (Astra). Das Gesetz verlangt dann «angemessenen Ersatz durch vorhandene oder neu zu schaffende Wege». Ob ein gesperrter Singletrail wieder durch einen Singletrail ersetzt werden muss, legt das Gesetz nicht fest. Ersatz kann auch fällig werden, wenn eine Route zur Forststrasse ausgebaut oder asphaltiert wird. Das könne als starke Einschränkung ihrer Attraktivität gelten, so Zala. Darüber entscheiden im Einzelfall die kantonalen Rechtsinstanzen. Zudem dürfen die Kantone Ausnahmen von der Ersatzpflicht vorsehen. Soweit das Astra weiss, tut das bisher keiner.

Kein Plan, kein Ersatz

Entscheidend ist der Zeitpunkt. Erst wenn ein Plan festgesetzt ist, sind Mountainbike-Routen laut Zala durch das Veloweggesetz geschützt. Bis Ende 2027 müssen in der Schweiz Kantone und Gemeinden ihre Velowegnetze für Alltag und Freizeit in Plänen festhalten. So verlangt es das Veloweggesetz, das seit dem 1. Januar 2023 gilt. Mountainbike-Routen muss dabei kein Kanton aufnehmen. Das Gesetz nennt sie zwar ausdrücklich, die Aufzählung sei aber beispielhaft, schreibt Zala. Schon in einem Bericht vom Juli 2025 hielt das Astra fest, das Gesetz verlange «keine explizite Netzplanung für das Mountainbike». Laut einer Umfrage im selben Bericht sehen die meisten Kantone trotzdem entsprechende Pläne vor.

Stand/Fahrplan Velowegnetzplanung Mountainbiken

In der Umfrage des Bundes hatte nur Graubünden seine Mountainbike-Planung abgeschlossen, einige Kantone rechnen erst nach dem Jahr 2027 mit der Genehmigung. Angaben der Kantone, Winter 2024/25. Grafik: Astra/SchweizMobil

Was nicht im Plan steht

Für Trails ausserhalb des Plans verlangt das Veloweggesetz keinen Ersatz. Der Kanton Fribourg geht noch weiter. Er hat im September einen Plan mit rund 1700 Kilometern Mountainbike-Routen öffentlich aufgelegt. Ist er genehmigt, wird er laut Planbericht «für Behörden sowie Privatpersonen verbindlich». Ziel sei, «die nicht berücksichtigten Routen der Natur zurückzugeben oder, wo nötig, zu renaturieren». Wie der Kanton diese Routen bestimmt, muss er erst noch in einer Strategie festlegen. An der Planung sind laut Veloweggesetz die Betroffenen und die interessierten Organisationen zu beteiligen.