Good News aus Solothurn: Regierung kippt Bike-Verbot
Die Solothurner Mountainbikerinnen atmen auf. Der Regierungsrat schreibt in seiner Mitteilung zur Vernehmlassung des neuen Waldgesetzes: «So soll zum Beispiel der Fahrradverkehr im Solothurner Wald grundsätzlich auf allen existierenden Wegen möglich sein.»
Das klang letztes Jahr noch ganz anderes: «Die grundsätzliche Erlaubnis zum Radfahren wird auf bestehende Waldstrassen und speziell bezeichnete Wege beschränkt», hiess es 2024 im Vernehmlassungsentwurf. Die IG Mountainbike Kanton Solothurn (IG MTB SO) wehrte sich mit einer Petition und reichte gut 12'000 Unterschriften ein. Darüber hinaus lobbyierte sie bei den anderen Waldnutzern und auch bei den Parteien. «Unsere Argumente wurden verstanden und flossen in Antworten der Parteien und Verbände ein – zumindest da, wo wir sie gesehen haben», erklärt Roy Studer, Co-Präsident der IG.
Gewonnen ist noch nichts
Der Bevölkerung liege der Wald offensichtlich am Herzen, schreibt die Regierung in ihrer Mitteilung zum Abschluss der Vernehmlassung. 73 Stellungnahmen seien zum Waldgesetz eingegangen. Besonders das Thema Freizeit, im Speziellen das Fahrradfahren bewege die Menschen.
Roy Studer gibt sich im Gespräch mit Ride verhalten optimistisch: «Die Tendenz stimmt, aber es ist immer noch alles möglich, auch eine Rückkehr zum Verbot.» Er sei aber überzeugt, dass gerade die Parteien das öffentliche Interesse am Mountainbiken sähen, die von 10 Prozent der Bevölkerung regelmässig ausgeübt wird. «Eigentlich ging es bei der Revision des Waldgesetzes um Klimaschutz. Jetzt steht die Freizeitnutzung im Vordergrund», beschreibt er.
Skeptisch äussern sich die Vertreterin der Revierjagd und der Präsident des Verbands der Bürgergemeinden (BWSO) in der Solothurner Zeitung (zahlungspflichtiger Inhalt). Sie kritisieren, dass nicht klar sei, was als existierender Weg gelte und befürchten, dass nun informell entstandene Singletrails legalisiert würden. «Dagegen würden wir uns wehren», zitiert die Zeitung den BWSO-Präsidenten. Die Definition des Wegs werde in der Botschaft der Regierung zum Gesetz präzisiert, verspricht der Chef des Amts für Wald, Jagd und Fischerei des Kantons. Und er lässt durchblicken, dass sich seine Mitarbeitenden, die die Vorlage ausarbeiten, daran «die Zähne ausgebissen» hätten.
Fakten haben gewirkt
Was letztlich im Gesetz steht, entscheidet das Parlament. Unklar ist gemäss Solothurner Zeitung, ob das Gesetz noch vor den Sommerferien vom bisherigen Parlament oder danach von der neu gewählten Legislative behandelt wird. Die IG Mountainbike ist in Kontakt mit den Mitgliedern der Kommission für Umwelt Bau und Wirtschaft, die das Geschäft vorbereitet. «Uns jetzt zurückzulehnen, wäre falsch, wir müssen dranbleiben bis zum Schluss», erklärt Roy Studer. Inkrafttreten soll das neue Solothurner Waldgesetz im Lauf des Jahres 2026.
Es ist davon auszugehen, dass die Solothurner Regierung in ihrer Mitteilung zum neuen Waldgesetz die Mehrheitsmeinung wiedergibt und das Singletrail-Verbot abgewendet worden ist. Das ist zweifellos ein Erfolg für die IG MTB SO. Wie ihr das gelungen ist, ist auch für Mountainbike-Organisationen in anderen Kantonen interessant. Roy Studer zählt die wichtigsten Schritte auf: «Wir haben früh in den Meinungsbildungsprozess eingegriffen. Wir haben auch Nicht-Bikern die Freizeitaktivität Mountainbiken erklärt. Wir haben allen Informationen zur Verfügung gestellt: Statistiken und wissenschaftliche Grundlagen zum Mountainbiken im Wald. Damit haben wir uns Glaubwürdigkeit und Respekt verschafft.»