Mountainbiker stürzt wegen Wanderin – Gericht gibt ihr recht
Diese Situation kennen viele, ob im Sattel oder zu Fuss: Zwei Menschen wollen einander ausweichen, weichen aber mehrfach in die gleiche Richtung aus, bis sie im letzten Moment doch noch aneinander vorbei finden.
So ähnlich hat auch ein Mountainbiker den Unfallhergang beschrieben. Allerdings sah ihn die Wanderin auf einer abwärts führenden Forststrasse in Sachsen-Anhalt nicht kommen, da er von hinten an sie und ihren Partner heranfuhr. Dennoch soll sie mehrmals die Seite gewechselt haben, auf der sie ihn vorbeifahren lassen wollte. Der Radfahrer reduzierte seine Geschwindigkeit auf 25 km/h und steuerte den rechten Strassenrand an, wo die Frau zum Schluss ebenfalls hinwollte. Es kam zur Kollision, der Biker verletzte sich schwer, schreibt das Magazin versicherungsjournal.de über den Gerichtsfall.
Der Mountainbiker verklagte die Fussgängerin, weil sie ihn zu Fall gebracht habe. Er habe zudem das wandere Pärchen durch Rufen auf sich aufmerksam gemacht. Neben der für Fahrräder und sogar Autos freigegebenen Forststarasse sei ein Wanderweg, auf dem die Fussgänger hätten gehen müssen. Angesichtes des jederzeit möglichen Verkehrs hätten sie und ihr Begleiter nicht in der Mitte gehen dürfen.
Der Mountainbiker habe sich vor Gericht als sehr erfahrenen Radfahrer bezeichnet, er habe an professionellen Rennen teilgenommen und in seinem Leben schon über 350’000 Kilometer auf dem Bike zurückgelegt.
Gericht: 25 km/h sind zu schnell
Vor Gericht werden sich die Parteien nicht einig, wie es zum Zusammenstoss gekommen war. «Die genauen Umstände betreffend die Kollision des Klägers mit der Beklagten konnten nicht aufgeklärt werden», heisst es dazu im Urteil. In der Mitte einer für den motorisierten frei gegebenen Forststrasse zu gehen, sei bei geringem Verkehrsaufkommen nicht zu beanstanden, das Benutzen des nahen Wanderweg keine Pflicht.
Das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt sah als Berufungsinstanz die Verantwortung vollständig beim Mountainbiker. Der Radsportler habe gerade mit seiner grossen Erfahrung wissen müssen, dass solche Komplikationen beim Passieren von Fussgängern vorkommen. 25 km/h sei viel zu schnell, um an einer Person vorbeizufahren, die ja gemäss seiner Schilderung gezeigt hatte, dass sie verunsichert war. Da sei nur ein Tempo angemessen, in dem er in jedem Fall rechtzeitig hätte anhalten können.
Dass die Fussgängerin fahrlässig gehandelt haben könnte, schloss das Gericht nicht einmal aus. Das Fehlverhalten des Mountainbikers wiege aber viel schwerer. Diesem steht deshalb laut Gerichtsbeschluss kein Schadenersatz zu und seine Anwaltskosten muss er ebenfalls selber tragen.