Pleite beim Hersteller: Was passiert mit der Garantie?
Der niederländische Fahrradkonzern Accell ist seit August insolvent. Ihm gehören unter anderen die Mountainbike-Marken Ghost, Haibike und Lapierre. Die deutschen Firmen hinter Ghost und Haibike stecken in einem Insolvenzverfahren, die französische Herstellerfirma von Lapierre in einem Sanierungsverfahren. Für alle drei Marken wird ein Investor gesucht.
Die Garantie gibt die Firma, nicht die Marke
Heute bearbeiten die Firmen hinter Ghost und Haibike Garantiefälle weiter, auch solche, die vor dem Insolvenzantrag im August entstanden sind. Das schreibt Veit Mathauer von der Agentur Sympra, die für die deutschen Accell-Firmen Anfragen beantwortet. Ersatzteile könnten grundsätzlich geliefert werden, Gutschriften nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Für Schweizer Kunden von Ghost und Haibike ist nicht nur der Hersteller insolvent, sondern auch die Vertriebsfirma. Garantiefälle liefen bisher über die Accell Suisse, doch seit ihrem Konkurs wickelt sie keine mehr ab. Schweizer Händler wenden sich deshalb direkt an die Firmen in Deutschland. Das gilt laut Mathauer auch für Kunden, die ihr Ghost für die verlängerte Garantie registriert haben. Garantiefälle werden damit auch für Schweizer Kunden vorerst bearbeitet.
Wird eine der Marken verkauft, entscheidet der neue Besitzer über die Garantien. Denn die Garantie ist eine freiwillige Zusage der Firma, bei Ghost ist dies die Ghost-Bikes GmbH. Kauft ein Investor nur die Rechte am Namen und den Betrieb, nicht aber die ganze Gesellschaft, bleiben die Garantien bei der alten, insolventen Firma, ausser er übernimmt sie ausdrücklich. So war es beim E-Bike-Hersteller VanMoof: Die neue Eigentümerin übernahm im Jahr 2023 die alten Garantien nicht.
Die Insolvenz lässt die Gewährleistung unberührt
Von der Insolvenz des Herstellers unberührt bleibt die Gewährleistung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben: Für Mängel, die ein Fahrrad schon beim Kauf hat, haftet der Händler, in der Regel zwei Jahre lang. In Deutschland ist das gegenüber Privatkunden zwingend. In der Schweiz kann der Händler die Gewährleistung im Kaufvertrag grundsätzlich ausschliessen, und laut dem Branchenverband Velosuisse ist es im Velohandel verbreitet, sie durch die Herstellergarantie zu ersetzen. Ein Kunde mit einem solchen Vertrag ist dann auf die Garantie des Herstellers angewiesen. Ein vollständiger Ausschluss gegenüber Privatkunden sei allerdings umstritten und riskant, sagt Nathalie Schneitter, Präsidentin von Velosuisse.
Wer ein Ghost, Haibike oder Lapierre fährt, wendet sich bei einem Defekt also zuerst an den Händler, in der Schweiz mit einem Blick in dessen Geschäftsbedingungen. Schliessen diese die Gewährleistung aus oder liegt der Kauf mehr als zwei Jahre zurück, bleibt nur die Garantie. Über sie entscheidet bei einem Verkauf der neue Besitzer der Marke.