Widerstand erfolgreich: NRW führt doch keine 3,5-Meter-Regel ein | Ride MTB

Widerstand erfolgreich: NRW führt doch keine 3,5-Meter-Regel ein

Nordrhein-Westfalen (NRW)

Auf allen «festen Wegen» in Nordrhein-Westfalen darf weiterhin Fahrrad gefahren werden.

Foto: Shutterstock

Der Entwurf des neuen Landesforstgesetzes in Nordrhein-Westfalen drohte dem Mountainbikesport den schwersten Schlag der deutschen Geschichte zu versetzen. Nach Protest der Community und Lobbyarbeit des DIMB ist das Schlimmste nun verhindert worden. Es bleiben aber Fragen offen.

Anfang Mai schickte die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen Schockwellen durch die MTB-Community: Auslöser war der Entwurf eines neuen Landesforstgesetzes. Darin versteckte sich eine Formulierung zum Betretungsrecht (§ 2 Abs. 1), die Radfahren im Wald künftig nur noch auf Strassen, künstlich befestigten oder naturfesten Waldwirtschaftswegen sowie auf explizit ausgewiesenen und genehmigten Biketrails erlauben wollte.

Das Gesetz definierte Fahrwege als Strecken, die von zweispurigen, nicht geländegängigen Fahrzeugen befahren werden können. In Kombination mit der bereits bestehenden Rechtsnorm bedeutete dies eine Mindestbreite von 3,5 Metern. Das wäre das Ende des Trailbikens in NRW gewesen. Nicht einmal Baden-Württemberg schränkt das Trailbiken so stark ein. Parallel dazu drohten bei ungenehmigtem Trailbau («Wildschaufeln») Bussgelder von bis zu 50'000 Euro – das astronomische Preisschild stammte zwar aus dem Naturschutzrecht, heizte die angespannte Stimmung aber zusätzlich an.

Weder der DIMB (Deutscher Interessenverband Mountainbike e. V.) noch die Mountainbike-Szene waren vorgewarnt worden. Entsprechend steil ging die Kurve des Protests: Neben offenen Briefen an NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen formierte sich in den sozialen Medien und Podcasts ein breites Protestbündnis, um die Überarbeitung der verheerenden Passagen einzufordern.

Die Vernunft kehrt in den Wald zurück

Der gebündelte Einsatz der Verbände und der Community zeigte Wirkung. Der DIMB meldet, dass Im überarbeiteten und nun vorliegenden Entwurf des Landesforstgesetzes das Ministerium die umstrittene Beschränkung auf breite Fahrwege gestrichen habe. Die 3,5-Meter-Regel ist vom Tisch, es wird keine fixe Mindestbreite geben, auf der die Mountainbikerinnen unterwegs sein dürfen.

Wie bisher dürfen «feste Wege» mit Fahrrädern befahren werden. Die entscheidenden Textstellen: «Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, (…) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen. Als Fahrräder gelten auch Fahrräder mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb,» In der Gesetzesbegründung stellt die Regierung klar, dass Radfahrende einen gefahrlosen Begegnungsverkehr ermöglichen müssen. Das Miteinander auf den Wegen soll durch gegenseitige Rücksicht gestärkt werden, statt durch pauschale Verbote. Eine Absicht, die jeder vernunftbegabte Mountainbiker unterschreiben kann.

Die Mountainbikerinnen, die gerne in NRW fahren, können also aufatmen. Die Singletrails im Ruhrgebiet, in der Eifel, im Teutoburger Wald, im Sauerland und wie die Bikereviere alle heissen, bleiben offen. Der DIMB hat aber och Bedenke, beziehungsweise wünscht sich eine noch MTB-freundlichere Formulierung des Gesetzes: «In unserer Stellungnahme (der DIMB hat nach Veröffentlichung des Entwurfs mit der 3,5-Meter-Regel reagiert) hatten wir angeregt, statt ‚festen Wegen‘ nur den Begriff des ‚Weges‘ zu verwenden. Aus unserer Sicht hätte diese Übernahme der Formulierung aus dem Bundeswaldgesetzes, die das Radfahren auf Wegen erlaubt, zu mehr Rechtsklarheit für die Allgemeinheit beigetragen.»

DIMB kritisiert Begriff des «festen Weges»

Klar, dürften schlicht alle Wege befahren werden, wäre das für das Trailbiken noch günstiger. Die Rechtsunsicherheit, die der DIMB kritisiert, würde sich aber einfach von der Frage, was ein fester Weg ist, auf jene, was als Weg gilt, verschieben. Ob auch Trampelpfade, Wildwechsel und Konsorten Wege darstellen, auf denen gebikt werden darf, wird auch in der Schweiz immer wieder diskutiert. 

Der DIMB jedenfalls will in dieser Sache hartnäckig bleiben. Dass im Bundeswaldgesetz, das für ganz Deutschland gilt, nur von Wegen die Rede ist, ohne Beschreibung ihrer Bauart, ist definitiv ein Punkt für den Interessenverband und die Community. Der DIMB weist zudem darauf hin, wie wichtig eine organisierte Vertretung der Mountainbikerinnen ist, um die Singletrails in den Bundesländern offen zu halten, in denen sie bis heute offen sind.

Der neue Gesetzesentwurf des Landtags Nordrhein-Westfalen