Der Bike-Fallensteller erhält 15 Monate auf Bewährung | Ride MTB

Der Bike-Fallensteller erhält 15 Monate auf Bewährung

Mountainbiker Singletrail Symbolbild

Das Landgericht Heilbronn hat entschieden: Der Jäger, der mehrfach Drähte und schliesslich sogar Drahtseile über Trails in seinem Revier gespannt hat, ist der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Er erhält ein Jahr und drei Monate auf Bewährung. Er kann das Urteil noch anfechten.

Jedem Mountainbiker ist klar, Draht oder Seil quer über einen steilen Trail gespannt ist extrem gefährlich. Und hinterlistig. Wer solche Fallen stellt, dem geht es nicht darum, Bikerinnen daran zu hindern, einen Weg zu fahren. Ziel ist, dass sie sich verletzen.

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn sah in den Fallen, die ein Jagdpächter auf dem unbewilligten Dachstrail gestellt hat, sogar versuchten Mord und verklagte den Mann um die sechzig darauf. Drei Jahre und neun Monate wollte sie den Mann hinter Gittern sehen.

Was die böse Absicht des Fallenstellers unterstreicht: Nachdem die gespannten Drähte rissen, wenn die Biker in diese hineinfuhren, verstärkte er seine Installation und spannte Drahtseile – diese waren grün ummantelt. Im privaten Rahmen kommentiert ein erfahrener Strafverteidiger: «Es spricht gar nicht für ihn, dass er seine Fallen verstärkt hat, nachdem die ersten nicht funktioniert haben.»

Kein versuchter Mord, aber versuchte schwere Körperverletzung

Glücklicherweise hat ein Mountainbiker die Falle trotzdem erkannt und noch rechtzeitig stoppen können. Erst nachdem er in Gesprächen mit anderen Bikern festgestellt hatte, dass seit längerem Drähte und Seile über den «Dachstrail» und andere Wege gezogen worden waren, entschied er sich zur Anzeige, wie er später dem SWR erzählt. Polizei und Staatsanwaltschaft taten dann das Ihre und fanden den damals noch mutmasslichen Täter.

Nach mehreren Verhandlungstagen hat das Landgericht Heilbronn nun das erstinstanzliche Urteil gesprochen: Der Mann ist schuldig der versuchten gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen, zudem des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr. Den Mordversuch sah es hingegen nicht als erwiesen an.

Die Freiheitsstrafe beträgt ein Jahr und drei Monate, sie wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Jäger kann das Urteil anfechten, es ist somit noch nicht rechtskräftig.