Zuger Waldbesitzer drohen Trail-Schauflern Geldstrafen an | Ride MTB

Zuger Waldbesitzer drohen Trail-Schauflern Geldstrafen an

Steinhausen ZG

Illegale Trails werden meist ohne viel Federlesens unfahrbar gemacht. In Steinhausen ZG droht die Waldgesnossenschaft den Urhebern von 200 Metern Trail nun Geldstrafen an. Und am 24. November stimmen die Zugerinnen über das Waldgesetz ab, das das Mountainbiken gebietsweise massiv einzuschränken droht.

Einen 200 Meter langen illegalen Trail hat Markus Amhof, Förster der Waldgenossenschaft Steinhausen ZG entdeckt. Fünf Kubikmeter Waldboden hätten die Personen abgegraben, die den Trail geschaufelt haben, schreibt die Zuger Zeitung.

Der Kanton Zug fährt eine harte Linie gegen das Mountainbiken auf schmalen Wegen. Zwar will der Kanton ein ansehnliches Singletrail-Netz freigeben. Alles andere ist aber verboten, wenn das Netz offiziell genehmigt ist, was voraussichtlich 2025 der Fall sein wird.

Komplett in Eigenregie geschaufelte Trails sind in diesem Umfeld die pure Provokation und rufen entsprechende Sanktionen hervor. So geschieht es gerade in der Gemeinde Steinhausen. Einen 200 Meter langen illegalen Trail hat Markus Amhof, Förster der lokalen Waldgenossenschaft, entdeckt, schreibt die Zuger Zeitung. Er müsse zwischen Mitte August und Ende September gebaut worden sein.

Der Spass könnte teuer werden

200 Meter Trail klingen eher nach jugendlichem Übermut als nach rechtlich relevantem Fehlverhalten. Die Waldgenossenschaft sieht das anders. Denjenigen, die den Trail geschaufelt haben, droht sie eine Busse sowie die Übernahme der Kosten für den Rückbau des Trails an. Sollten die eigenmächtigen Shaper sich erwischen lassen, könnte es teuer werden.

Die Waldgenossenschaft sei Bikern gegenüber eigentlich grosszügig, sagt Amhof. Sprünge und andere Hindernisse zu bauen, überschreite aber die Grenze des Tolerierbaren. Der Leiter des kantonalen Amts für Wald und Wild führt in der Zuger Zeitung aus: «Nicht forstliche Bauten wie Bike-Trails sind im Wald nicht erlaubt und benötigen eine Rodungsbewilligung».  

Gegen das neue Zuger Waldgesetz, das Mountainbiken nur noch auf Waldstrassen sowie einzelnen definierten Wegen erlaubt, hat die IG Mountainbike Zug das Referendum ergriffen. Mit 2779 Unterschriften haben die Biker die nötige Anzahl eingereicht. Am 24. November stimmen die Zugerinnen und Zuger darüber ab, ob sie das teilrevidierte Zuger Waldgesetz annehmen oder ablehnen wollen.


Weitere News zu diesem Artikel