Inbetriebnahme der Bike-Strecke am Weissenstein blockiert
Die Seilbahn Weissenstein AG hat die Verfügung des Bau- und Justizdepartementes des Kanton Solothurn vom 27.2.2023 zur Kenntnis genommen. Der Verwaltungsrat der SWAG ist der Meinung, dass die mit der Verfügung erhobenen Auflagen für den Bau eines Startraumes auf der Westseite der Bergstation, einen geordneten Ablauf mit Trennung der Besucherströme, also die Trennung von Wanderer und Mountainbiker, und einen effizienten Betrieb im Startbereich, wenn nicht verunmöglichen, so doch stark behindern. Die Seilbahn Weissenstein AG (SWAG) bedauert, dass die tourismusfeindliche Haltung der Einsprecher vom Bau- und Justizdepartement gestützt wird. Der Entscheid verhindert eine sinnvolle, zukunftsorientierte Lösung auf dem Solothurner Hausberg und läuft den Interessen der Wanderer, Naturschützer, Jäger und Mountainbiker zuwider.
Die Seilbahn Weissenstein AG hat gegen die Verfügung des Bau- und Justizdepartementes BJD Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Vorläufig wird auf den Bau eines Startraumes im am 27.2. 2023 seitens des Bau- und Justizdepartementes des Kanton Solothurn verfügten Rahmen verzichtet und die Mountainbike-Strecke nicht in Betrieb genommen.
Selbstverständlich bietet die Seilbahn Weissenstein nach wie vor ihren Fahrradtransport an und bringt die Biker auf den Berg. Der teils bereits fertig gebaute offizielle Biketrail bleibt bis auf weiteres gesperrt, da im Moment weder ein geordneter Betrieb noch ein Rettungsdienst gewährleistet werden können.