MTB-Verbot: Jetzt versucht es ein bayrischer Landkreis mit der 1,5-Meter-Regel | Ride MTB

MTB-Verbot: Jetzt versucht es ein bayrischer Landkreis mit der 1,5-Meter-Regel

Schliersberg-Trails

Der oberbayrische Landkreis Miesbach will in sechs neu definierten Naturschutzgebieten das Mountainbiken auf Wegen von weniger als 1,5 Metern Breite verbieten. Trotz 35 Ausnahmen kommt das laut DIMB einem Mountainbike-Verbot im ganzen Landkreis nahe.

Der Ursprung dieser Geschichte ist noch zum Lachen: Die Verwaltung des Landkreises Miesbach in den bayerischen Voralpen findet die Karten der Naturschutzgebiete nicht mehr. Deshalb müssen deren Grenzen neu gezogen werden. Dann kommt aber schon der unlustige Teil: Zusammen mit der Neuausscheidung der Naturschutzgebiete soll das Mountainbikefahren auf Wege beschränkt werden, die mindestens 1,5 Meter breit sind. Ausnahmen gibt es auf 35 definierten schmaleren Pfaden sowie Biketrails – von denen es laut dem lokalen «Gravitationssportvereins» deren zwei gibt. Der Landkreis hat etwas mehr als 100'000 Einwohner.

Die Deutsche Initiative Mountainbike DIMB wehrt sich zusammen mit dem Deutschen Alpenverein DAV gegen das Vorhaben. Ihre Stellungnahme unterstützen auch zahlreiche Gastronomie- und Hotelbetriebe inklusive dem Bayrischen Hotel und Gaststättenverband sowie zahlreichen Bike-, Berg- und Schneesport-Geschäften.

DIMB: «Nahezu flächendeckendes Radfahr-Verbot»

Für die DIMB steht fest: «Dies käme aufgrund der Ausbreitung dieser Landschaftsschutzgebiete einem nahezu flächendeckenden Radfahrverbot im Landkreis Miesbach gleich.» Zudem laufe bereits ein Projekt unter der Leitung der Regionalentwicklung Oberland, das ein attraktives und bedarfsgerechtes Mountainbike-Streckennetz «ohne gleichzeitige Verbotspolitik» schaffen wolle. Dieses Projekt steht, zumindest in der Darstellung von DIMB und DAV, auf einer ganz anderen Grundlage als die nun in Aussicht stehende 1,5-Meter-Regel.

Die DIMB und die DAV führen zudem an, dass die 1,5-Meter-Regel das Fahrradfahren und den Zugang zur Natur ganz allgemein einschränken würde. Fahrverbote würden Konflikte auf Wegen heraufbeschwören, auf denen es aktuell gar keine gibt. Naturschutzgesetz und Strassenverkehrsordnung würden das Mountainbikefahren auf schmalen Wegen bereits regeln. Ausserdem lasse sich oft gar nicht schlüssig feststellen, wie breit ein Weg sei. Und schliesslich würde die Einschränkung des Mountainbikens dem Landkreis Miesbach einen touristischen und damit wirtschaftlichen Nachteil eintragen – was sich in der Unterstützung der Position der beiden Organisationen durch die Gastronomie und Hotellerie zeigt. Ein ausführliches Argumentarium gibt es hier

Bedenken können bis 11. August beim Landratsamt eingereicht werden 

Das Landratsamt weist in einer Mitteilung alle Kritikpunkte der DIMB und des DAV zurück.  Die Behörde führt zudem ebenfalls das Mountainbike-Projekt der Regionalentwicklung, in dem ja auf ein attraktives Streckennetz hingearbeitet werde. Der springende Punkt ist, was darunter zu verstehen ist: ein paar wenige offizielle Trails und Routen oder die grundsätzliche Freigabe des bestehenden Wegnetzes mit einzelnen Fahrverboten, wo diese nötig sind. 

DIMB und DAV rufen nun ihre Mitglieder und weitere Menschen dazu auf, ihre Bedenken gegenüber der drohenden Regelung dem Landratsamt Miesbach im Rahmen des Auslegeverfahrens bis am 11. August 2025 schriftlich mitzuteilen. Dafür ist weder ein Wohnsitz noch das Wahlrecht im Landkreis oder in Deutschland nötig. Alle, die sich von der 1,5-Meter-Regel betroffen fühlen, dürfen sich äussern.


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