Tagfahrlicht ab 2014 – auch für E-Bikes?
Motorwagen wie Personenwagen, Liefer- und Lastwagen, Cars sowie Motorräder müssen seit 2014 tagsüber mit Licht fahren. Wie das Bundesamt für Strassen «Astra» informiert, sind Mofas, E-Bikes und Velos von dieser Pflicht ausgenommen, sowie Fahrzeuge, die vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden.
Die restlichen Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» sollen ab 2015 in Kraft gesetzt werden. Es sind dies die Qualitätssicherung bei den Fahreignungsabklärungen, die Aktualisierung der medizinischen Mindestanforderungen (inkl. differenzierte Beschränkung des Führerausweises von Senioren), die obligatorische Nachschulung von fehlbaren Fahrzeuglenkenden, der Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten und Alkohol-Wegfahrsperren sowie die Einführung der beweissicheren Atem-Alkoholprobe.
Das Tagfahrlicht am Fahrrad oder E-Bike ist nun gesetzlich nicht vorgeschrieben, vermittelt dem Velofahrer dennoch mehr Sichtbarkeit im Strassenverkehr. Der deutsche Beleuchtungsspezialist Busch und Müller hat unter der Bezeichnung «Licht 24» das Tagfahrlicht in seiner Produktpalette bereits im Jahr 2010 eingeführt.