Velounfallstatistik: Branchenverband gibt Gegensteuer
Das Bundesamt für Strassen Astra hatte am 9. September eine Zunahme um 13 Prozent bei den schwerzverletzten Velofahrern im Vergleich zum Durchschnitt der ersten Halbjahre 2009 bis 2013 gemeldet. Diese tragische Statistik hatte verschiedene Medien veranlasst, strengere Regeln besonders fürs E-Bike-Fahren zu fordern.
Nun meldet sich die Medienstelle der Verbände Velosuisse und 2-Rad-Schweiz zu Wort: Auf Grund eines Halbjahresvergleichs mit unterschiedlichsten Wetterverhältnissen eine dramatische Zunahme der Gefährlichkeit des Velofahrens herbei zu reden, sei aus Sicht der Velobranche unverantwortlich. Das schlechte Wetter im Frühjahr 2013 habe zu massiv weniger Veloverkehr geführt, der milde Winter und das sonnige Frühjahr ein Jahr später «lockte VelofahrerInnen und E-BikerInnen zu Tausenden auf die Strasse». Roland Fuchs, Mediensprecher der beiden Verbande konkludiert: «Wenn wenig gefahren wird, sinkt die Unfallhäufigkeit, wenn mehr gefahren wird, steigt sie.»
Fuchs meldet weiter: «Velo- und E-Bike-Fahren ist per se in den letzten Jahren – in Relation zum Anstieg des Fahrzeugbestandes – nicht gefährlicher geworden. Bei den E-Bikes hat die Zahl der Unfälle nicht zugenommen sondern ist – gemessen im Verhältnis zum Boom der Fahrzeuge – konstant geblieben. Aktuell sind auf Schweizer Strassen rund 270'000 E-Bikes unterwegs, vor acht Jahren waren es gerade mal 3'000.»
Dass es beim rasanten Anstieg eines neuen Verkehrsmittels leider auch zu Unfällen komme, liege grundsätzlich im Wesen der menschlichen Fortbewegung. Deshalb neue Vorschriften und sogar Prüfungen für sämtliche E-Bike-FahrerInnen zu fordern, schildert Fuchs als völlig übertrieben und laufe dem Ziel zuwider, möglichst viele Menschen zum Velofahren zu motivieren. Der Branchenverband stellt sich hinter das freiwillige Tragen des Velohelms und die aktuellen Vorschriften betreffend Fahren und Ausrüstung der 45 km/h-E-Bikes. Weitergehende als die aktuellen Vorschriften lehnen die Velobranchenverbände vehement ab, denn diese würden die Attraktivität des Velofahrens vermindern, was nicht im Interesse der Allgemeinheit sein könne.