Endlich! Italien schafft Regelung für die sinnlose Warntafel ab
Mit einem neuen Dekret (21. Januar 2025) des italienischen Verkehrsministeriums entfällt die bisherige Pflicht, reflektierende Warntafeln oder Wiederholungsschilder (drittes Nummernschild) für Fahrradträger zu verwenden, die auf der Anhängerkupplung montiert werden. Diese Änderung vereinfacht die Nutzung solcher Trägersysteme erheblich.
Wichtigste Änderungen im Überblick:
- Keine zusätzlichen Schilder oder Warntafeln: Fahrradträger auf Anhängerkupplungen benötigen keine reflektierenden Markierungen oder zusätzlichen Nummernschilder mehr.
- Direkte Nutzung des Original-Kennzeichens: Es reicht aus, das originale Kennzeichen des Fahrzeugs sichtbar am Träger anzubringen.
- Erhalt der Sicherheitsstandards: Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen des Trägers müssen weiterhin den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Das Dekret gilt für Fahrzeuge der Kategorien M1 (Personenkraftwagen, SUVs, Wohnmobile) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge). Es betrifft ausschliesslich Trägersysteme, die auf der Anhängerkupplung montiert werden. Andere Befestigungsarten, wie an der Hecktür oder Kofferraumklappe, fallen nicht unter die neuen Vorschriften und könnten weiterhin separate Regelungen unterliegen.
Folgende Sicherheitsanforderungen gelten weiterhin:
- Beleuchtung: Alle Licht- und Signaleinrichtungen des Fahrzeugs müssen durch den Träger korrekt repliziert werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
- Breite und Überstand: Der Träger darf die Fahrzeugbreite um maximal 30 Zentimeter pro Seite überschreiten. Überstehende Ladung muss gekennzeichnet werden.
- Kennzeichenmontage: Das originale Fahrzeugkennzeichen muss gut sichtbar am Träger angebracht sein.
Die unverständliche Regelung ist nun endlich aufgehoben. Das neue Dekret ist rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Das Originaldekret gibt es hier: gazzettaufficiale.it