Über 300 Fahrräder geklaut – jetzt gehts in den Knast | Ride MTB

Über 300 Fahrräder geklaut – jetzt gehts in den Knast

Bern Bahnhof SBB

Drei Männer stehlen über mehrere Jahre hinweg mehr als 300 teilweise hochwertige Velos und verscherbeln sie auf Online-Marktplätzen. In der Vorweihnachtswoche stehen sie vor Gericht und kassieren Gefängnisstrafen.

Wer kennt es nicht? Irgendwann steht das geliebte Bike einfach nicht mehr da, wo man es abgestellt und angeschlossen hat. Die Diebstahlanzeige bei der Polizei ist Formsache, damit die Versicherung den Ersatz bezahlt. Niemand rechnet damit, das geliebte Velo je wiederzusehen, die Aufklärungsquote ist minimal.

Doch dieses Mal ist es anders. Eine Routinekontrolle bringt die Ermittler auf die Spur einer Bande, die Hunderttausende Franken mit dem Verkauf geklauter Fahrräder ergaunert hat, wie blue News berichtet. Die Geschichte zeigt, wie manche Bike-Diebe operieren.

Den entscheidenden Move machen Berner Polizeibeamte im August 2020: Sie kontrollieren einen 25-Jährigen, der auf einem gestohlenen Velo durch die Stadt pedalt. Er ist Deutscher und wird im Bericht als Florian K. anonymisiert. Er verbringt einen Tag in Haft und kommt frei. Doch die Polizei bleibt an ihm dran. Zu auffällig ist das Gesamtbild. Und tatsächlich schnappen sie ihn danach mehrmals erneut mit geklauten Velos.

Schon bald verdichtet sich der Verdacht: K. ist kein Gelegenheitsdieb sondern Teil einer Bande, die systematisch Velos abräumt – quer durch den Kanton Bern und bis in den Raum Basel. Gut fünf Jahre später sitzen drei Männer vor dem Regionalgericht Bern-Oberland in Thun: neben Florian K. zwei gleichaltrige Schweizer, Tiago S. und Loris H. (Namen geändert).

Mehr als 300 Diebstähle, Bikes für Hunderttausende Franken

Die Anklageschrift ist ein Schwergewicht: 139 Seiten, über 200 dokumentierte Diebstähle, zahllose aufgebrochene Schlösser. Allein Florian K. werden 21 Anklagepunkte vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft hat die Gruppe während Monaten Velos und weiteres Diebesgut im Wert von mehreren hunderttausend Franken entwendet. Hinzu kommen reihenweise weitere Delikte wie Fahren in fahrunfähigem Zustand, Hausfriedensbruch, Entwenden eines Motorfahrzeugs, Beschimpfung, Hinderung einer Amtshandlung, Pornografie und mehr. Sein spektakulärster Einsatz: Ohne Billett, mit einem gestohlenen Bike in der 1. Klasse eines Zugs nach Solothurn, machte er Kraft- und Boxübungen und verprügelte schliesslich einen Fahrgast. Das Ganze wahrscheinlich unter Drogeneinfluss. 

Ein Beispiel für das Kerngeschäft: Im Oktober 2019 knacken Florian K. und Loris H. am Bahnhof Ostermundigen das Schloss eines Mountainbikes im Wert von rund 6300 Franken. Verkauft wird es wenig später für 800 bis 1000 Franken – über Facebook Marketplace oder per WhatsApp.

In 117 Fällen soll Florian K. so rund 213’000 Franken eingenommen haben. Zusammen mit Komplizen sollen es weitere 240 Delikte mit einem Warenwert von fast 400’000 Franken gewesen sein. Gestohlen hat das Trio gezielt: «Nur gute Velos», wie der Hauptangeklagte vor Gericht sagt. Letztlich sieht das Gericht den Diebstahl von Fahrrädern im Gesamtwert von 445'000 Franken durch die drei Männer als erwiesen an.

Vor Gericht zeigt sich Florian K. gesprächig. Er bestreitet einzelne Vorwürfe – etwa den Klau eines pinken Velos: «Das mache ich nicht.» E-Bikes seien tabu gewesen: «Zu kompliziert wegen der Ladekabel.» Er meint wohl: Es wäre zu auffällig gewesen, wenn er als Verkäufer kein Ladegerät für sein E-Bike gehabt hätte. Gleichzeitig bestätigt er die bandenmässige Vorgehensweise. Die Erlöse seien fair geteilt worden, der Verkauf gemeinschaftlich organisiert. Ein Anführer sei er nicht gewesen – auch wenn das Facebook-Konto auf seinen Namen lief. Auf seinem Handy haben die Ermittler Hunderte Fotos von Velos entdeckt, aufgenommen an Bahnhöfen, in Wohnquartieren oder auf Abstellplätzen, später inseriert auf Plattformen wie Facebook Marketplace und oft innert kurzer Zeit weiterverkauft zu Preisen, bei denen die Käufer keine Fragen stellen, sondern sich freuen, einen guten Deal gemacht zu haben.

Ganz anders die beiden Schweizer Mitangeklagten. Tiago S. spricht kaum, nennt die Anklagepunkte die «schlimmste Zeit» seines Lebens. Loris H. erzählt von verpassten Chancen, Drogenproblemen und der Verantwortung für seine Familie. Beide versuchen, Distanz zu den Taten von damals zu schaffen. Auch die beiden Mitangeklagten heissen in Wirklichkeit anders.

Gewerbsmässig oder bandenmässig? Das ist hier die Frage

Juristisch dreht sich der Fall nicht nur um die Anzahl der gestohlenen Velos, sondern um die Einordnung der Taten. Entscheidend ist, ob der Diebstahl als gewerbsmässig oder bandenmässig gilt – oder beides.

Gewerbsmässig handelt, wer Delikte begeht, um sich ein regelmässiges Einkommen zu verschaffen. Bandenmässig wird es, wenn sich mehrere Personen zusammenschliessen, um wiederholt Straftaten zu begehen. In der Praxis kann das weitreichende Folgen haben: Wird eine Bande anerkannt, kann einem einzelnen Mitglied der gesamte Deliktsbetrag zugerechnet werden. Der Strafrahmen erhöht sich damit deutlich – von maximal fünf auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Nicht nur Velodiebstahl, sondern auch ein Raub

Bei der Strafzumessung stellt die Staatsanwältin klar: Beim Hauptangeklagten stehe nicht primär der Velodiebstahl im Vordergrund, sondern ein gewalttätiger, versuchter Raub. Erst danach seien die zahlreichen Bike-Delikte berücksichtigt worden.

Entsprechend beantragt sie für Florian K. eine unbedingte Freiheitsstrafe von 78 Monaten, eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken. Zudem soll er nach Deutschland ausgewiesen werden. Der Angeklagte erklärte, er habe dagegen keine Einwände – obwohl er seit seinem zwölften Lebensjahr in der Schweiz lebe.

Im Zusammenhang mit einem mutmasslichen Pornografiedelikt verzichtete die Staatsanwaltschaft auf ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Jugendlichen. Das Gesetz erlaube in besonders leichten Fällen einen solchen Verzicht. Auf dem Mobiltelefon von Florian K. waren entsprechende Dateien entdeckt worden.

Für Tiago S. und Loris H. beantragt die Staatsanwaltschaft jeweils Freiheitsstrafen von 30 Monaten sowie Geldstrafen von zehn Tagessätzen. Bei Tiago S. kommt eine Busse von 300 Franken hinzu, bei Loris H. wurden frühere Delikte strafschärfend gewichtet.

Die Verteidigung relativiert, das Gericht urteilt

Die Anwältinnen und Anwälte der Angeklagten zeichnen ein anderes Bild: eines von verzweifelt auf die schiefe Bahn geratenen Männern, die Delikte begangen hätten, die nicht mit Einbrüchen in eine Bijouterien oder den Louvre verglichen werden könnten. Zudem habe die Staatsanwaltschaft Verfahrensfehler begangen und die Delikte liessen sich nicht eindeutig zuordnen.

Das Urteil zeigt, wem das Gericht mehr Glauben schenkt. Florian K. wird zu 63 Monaten unbedingt und Landesverweis verurteilt. Hinzu kommen Geldstrafe, Busse und die Verfahrenskosten von über 50’000 Franken. Die beiden Schweizer erhalten 22 beziehungsweise 24 Monate unbedingt, geringfügige Bussen und Geldstrafen, aber auch Verfahrenskosten von 23’000 respektive 13'400 Franken aufgebrummt. 

Die Geschichte zeigt, dass gestohlene Bikes durchaus wieder auftauchen können. Wichtiger noch: Die Anzeige kann der Polizei helfen, Diebe zu fassen, wenn sich Anzeigen in einem Gebiet häufen und sich ein Muster zeigt. In der Zeit, in der die Bande aktiv war, war sie immerhin für rund 5 Prozent aller gemeldeten Velodiebstähle im Kanton Bern verantwortlich, wie der Gerichtsreporter von blue News dem Ride Autor erzählt. Darum: Kaufbeleg mit Rahmennummer aufbewahren, am besten auch gleich ein paar Fotos machen und Modifikationen am Bike festhalten. Auch wenn es nur für die Versicherung ist.