Veloweggesetz: In Luzern gilt die Ersatzpflicht für MTB-Routen erst später
Die Regierung des Kantons Luzern hat am 13. Oktober das kantonale Velowegnetz für Alltag und Freizeit verabschiedet, ausdrücklich ohne Mountainbike. Die Mountainbike-Routen sollen die Regionen in eigenen Plänen festlegen. Auch diese Pläne gelten als Teil des Velowegnetzes nach dem Schweizer Veloweggesetz, sie kommen nur später. Bau, Unterhalt und Kosten tragen laut Gesetzesentwurf die Gemeinden, an den Planungskosten will sich der Kanton beteiligen. Er begründet die Trennung damit, dass Mountainbike-Routen voraussichtlich mehrheitlich über Wanderwege führen würden und sich mit dem übrigen Freizeitnetz wenig überschneiden. Im Wald dürfen Mountainbiker solche Wege heute nur befahren, wenn sie befestigt oder als Bikeweg signalisiert sind. So schreibt es das Luzerner Waldgesetz vor.
Ein signalisierter Bikeweg genügt nicht
Für das übrige Velonetz hält sich Luzern an die Frist des Schweizer Veloweggesetzes, die Ende 2027 ausläuft. Die Mountainbike-Pläne der Regionen sind laut Gesetzesentwurf erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Weggesetzes fällig. Das Gesetz soll im Herbst 2027 in Kraft treten. Die Regionen hätten damit voraussichtlich bis Herbst 2029 Zeit, ihre Mountainbike-Routen verbindlich festzulegen. Erst wenn eine Route in einem dieser regionalen Pläne steht, muss bei einer Sperrung grundsätzlich Ersatz geschaffen werden. Dass sie als Bikeweg signalisiert ist, genügt dafür nicht.
Die Fristen stammen aus dem Gesetzesentwurf vom März. Der Kanton überarbeitet ihn derzeit, sie können sich noch ändern.