BionX schraubt an der Gewährleistung | Ride MTB

BionX schraubt an der Gewährleistung

Wer sich künftig ein Rad kauft, das ab Werk mit einem BionX-Antriebssystem ausgerüstet ist, profitiert von einer längeren Gewährleistungfrist – wenn der Kunde und der Fachhändler ein paar Punkte beachten.

Der kanadische Hersteller elektrischer Antriebssysteme bietet eine kostenlose Gewährleistungsverlängerung für BionX Systeme an, die weltweit gültig ist. Dies galt im Modelljahr 2014 für ausgewählte Hersteller von Kompletträdern «powered by BionX» und wird für das Modelljahr 2015 auf alle Hersteller ausgeweitet, die ihr E-Bikes mit BionX-Systemen ausrüsten.

Die Gewährleistungsverlängerung gilt für den Erstkäufer eines Rades mit BionX-Antrieb und ist für diesen kostenlos. Voraussetzung ist ldafür die Teilnahme an der BionX-Systemregistration beim Fachhändler via BBI2 (BionX Bike Interface) – dem Kommunikations- und Service Tool dieses Herstellers. Diese Registration ist für den Kunden nur direkt beim Kauf eines Neurades möglich. Des Weiteren ist für diese Gewährleistungsfristverlängerung ein jährlicher Check-Up des BionX Antriebssystems beim Fachhändler notwendig.

«Der Endkunde profitiert letztlich von der kostenlosen Erweiterung der Gewährleistung auf 3 Jahre. Dies gilt für alle BionX-Systemkomponenten, inklusive der Batterie des Neurades», erläutert Christian Winands, BionX-Marketingmanager für Europa. Auch für den Fachhandel ergebe sich eine vereinfachte Serviceabwicklung, da das Kaufdatum und alle anderen relevanten Informationen zu den Systemkomponenten automatisch hinterlegt sind, so Windands weiter.

Für die Fachhändler entfällt nach dieser Registration des Fahrzeugs im Gewährleistungsfall oder bei Serviceanfragen die Überprüfung des Kaufdatums oder die Vorlage der Originalrechnung. Die BBI-Plattform gibt dem Fachhändler zudem eine direkte Rückmeldung zum Garantiestatus der Komponenten.

www.ridebionx.com