KI-Routenplanung: Wer haftet bei falscher Route? | Ride MTB

Die erfundene Route: Wer haftet, wenn sich die KI irrt?

Singletrail

Mountainbiker verlassen sich gerne auf GPS-Tracks von anderen. Damit vertrauen sie einem Menschen, der vor ihnen den Trail bereits gefahren ist. Mit KI kommt eine neue Spur hinzu, hinter der kein Mensch mehr steht.

Im September 2025 liessen sich zwei Wanderer von ChatGPT eine Route auf das Schmalhorn planen, einen 1953 Meter hohen Gipfel in den Allgäuer Alpen. Statt des bekannten Zustiegs ab Einödsbach schlug die KI einen Weg über die Spielmannsau vor, entlang eines alten Jägersteigs. Rund 100 Höhenmeter unter dem Gipfel kamen sie nicht mehr weiter, einer erlitt eine Panikattacke. Die Bergwacht musste zu ihnen aufsteigen und sie mit dem Helikopter herunterfliegen. «Faktisch existiert dort kein regulärer Aufstieg», sagte David Lacher von der Bergwacht Oberstdorf später gegenüber der Allgäuer Zeitung. War das ein Einzelfall, oder ist es die Normalität, wenn man die KI die Tour planen lässt?

Warum Komoots KI nichts erfinden darf

Seit dem 18. Februar 2026 ist Komoot als eigene App in ChatGPT eingebunden, aufrufbar mit dem Kürzel «@komoot»: Ein Satz wie «flowige Dreistundenrunde mit Aussicht in der Ostschweiz» genügt, die KI durchsucht dafür Komoots Datenbank von über 7 Millionen bereits gefahrenen Strecken. Was bisher mehrere Filterklicks brauchte, kann einfach in einem Satz beschrieben werden.

Der Unterschied zum Fall am Schmalhorn ist diese Bindung an echtes Kartenmaterial. Wer eine Gegend nicht kenne, solle sich nie allein auf eine KI verlassen, warnte David Lacher von der Bergwacht nach dem Vorfall. Komoots Routing-Technik setzt dagegen für neue Vorschläge reale, kartierte Wegabschnitte zusammen, keine erfundenen Strecken. Auch der Deutsche Alpenverein rät, digitale Routenvorschläge mit Karte und Kompass zu kombinieren.

Strava baut seine KI-Routenvorschläge nach eigenen Angaben seit Mai 2025 ähnlich auf, aus den Bewegungsdaten von Millionen Sportlern. Bei beiden Firmen gilt dieselbe Grenze: Die KI darf nur verwenden, was sie in Komoots oder Stravas eigener Datenbank findet. Frei erfinden darf sie nichts. Zwar können auch hier Fehler passieren, eingrenzen lässt sich das Halluzinations-Problem dennoch. Doch was, wenn eine Route trotzdem in die Irre führt und jemand stürzt? Lässt sich dann die KI dafür belangen? Nein. Eine künstliche Intelligenz ist keine Rechtsperson. Sie kann nicht vor Gericht stehen und für keinen Schaden haften.

Wenn niemand geradesteht

Haften kann immer nur ein Mensch oder eine Firma. Wie das aussieht, wenn dieser Verantwortliche existiert, zeigte das Hamm-Urteil vom Februar 2026. Auf einem Mountainbike-Flow-Trail stürzte eine Fahrerin an einer unübersichtlichen Stelle, an der die richtige Linie nicht erkennbar war und die der Betreiber nur mit Warnschildern und einem lose hängenden Flatterband gesichert hatte. Das Oberlandesgericht Hamm sprach ihr 5000 Euro Schmerzensgeld zu und teilte die Haftung je zur Hälfte. Der Betreiber hafte, weil er die Gefahr nicht ausreichend gesichert habe. Die Fahrerin hafte mit, weil sie trotz Warnschild ihr Tempo nicht anpasste. Das Gericht konnte so urteilen, weil es einen Verantwortlichen gab: den Verein, der den Trail betrieb und ihn besser hätte sichern können.

Wer dagegen einen Trail im Mountainbike-Führer beschreibt oder eine Route vorschlägt, kommt dafür kaum vor Gericht, denn der Fahrer muss selbst einschätzen, ob er ihr folgt. Diese Eigenverantwortung gilt in den Bergen verschärft, und sie galt lange vor der KI. So weit ist ein KI-Vorschlag nur ein Ratschlag wie jeder andere. Das ändert sich ab dem 9. Dezember 2026. Dann gelten Software und KI nach einer neuen EU-Regel als Produkt, und ein Produkt kann fehlerhaft sein. Wer sie in sein Angebot einbaut, haftet für ihre Fehler wie ein Hersteller. Ob eine Route, die ins Nichts führt, vor Gericht als solcher Produktfehler zählt, muss sich erst zeigen. Bis dahin haftet der Fahrer für den Fehltritt der KI allein.