Illegale Trails: Wird jetzt bestraft, wer legal baut?
Das Urteil von Hamm im Februar 2026 zeigt, was passieren kann, wenn ein Verantwortlicher hinter dem Trail steht. Eine Fahrerin stürzte auf einem Flowtrail an einer unübersichtlichen Stelle, an der die richtige Linie nicht zu erkennen war. Gesichert hatte der Verein sie nur mit ein paar Warnschildern und einem Flatterband, das am Unfalltag nicht einmal gespannt war. Das Oberlandesgericht sprach der Fahrerin 5000 Euro zu und teilte die Schuld je zur Hälfte: der Verein, weil er die Gefahr nicht genug sicherte, sie selbst, weil sie trotz Warnschild zu schnell fuhr. Urteilen konnte das Gericht nur, weil es jemanden zum Verurteilen gab. Diesen Jemand gibt es nicht immer.
Wer geradesteht, wenn es kracht
Beim legalen Trail steht einer für die Sicherheit gerade: ein Betreiber, ein Verein, oft eine Gemeinde oder Destination, die ihn in Auftrag gab. Wer genau, ist zweitrangig. Wichtig ist, dass das Gericht jemanden hat, den es verurteilen kann. Der Betreiber trägt die Verkehrssicherungspflicht, also die Pflicht, die Strecke so zu halten, dass sich niemand an einer vermeidbaren Gefahr verletzt. Tut er es nicht, haftet er, so wie in Hamm.
Beim illegalen Trail verpflichtet sich niemand zum Unterhalt und zur Sicherheit. Nur verschwindet die Verantwortung nicht, weil der Erbauer unsichtbar bleibt, sondern sucht sich den Nächsten, den das Gesetz greifen kann: den Grundeigentümer, ob privat oder Gemeinde. Zwar gilt im Wald «Betreten auf eigene Gefahr», und für den morschen Ast und die nasse Wurzel haftet er auch nicht. Doch sobald er von den Kickern weiss oder den Trail über Jahre duldet, fällt dieser Schutz weg. Dann haftet er womöglich für Sprünge, die ein Fremder heimlich in seinen Hang gegraben hat. Das ist ein Grund, warum solche Trails wieder verschwinden.
Das Risiko verschwindet mit dem illegalen Bau nicht, sondern schiebt sich nur weiter. Vom Erbauer, den keiner findet, zum Grundeigentümer, den keiner gefragt hat und schliesslich zum Fahrer, der am Ende auf einer Strecke fährt, für die niemand geradesteht. Sicher ist so ein Trail damit vor allem für einen: für den, der ihn gebaut hat, solange er unsichtbar bleibt.
Am Ende zahlt der, der stürzt
Der Druck Richtung Wildbau ist ohnehin da. In einer Befragung von 3780 europäischen Mountainbikern gab eine Mehrheit an, nicht bewilligte Trails zu fahren. Häufigster Grund: zu wenig legale Angebote. Auch die DIMB, die Interessenvertretung der Mountainbiker, warnt, zu hohe Anforderungen und Risiken liessen ehrenamtliche Vereine weniger neue legale Trails bauen und zugleich Bestehendes aufgeben. Und das führt wiederum zu mehr illegalen Bauten, denn irgendwo wollen Mountainbiker ja fahren.
Der Ausweg in den Wildbau bringt aber andere Risiken mit sich. Wird der illegale Trail entdeckt, lässt ihn die Behörde abreissen. Wer beim Bauen erwischt wird, riskiert Anzeige und Kosten, der Grundeigentümer sitzt womöglich auf einer Haftung, von der er gar nichts wusste und jeder heimliche Kicker macht die nächste Verhandlung über einen legalen Trail schwerer. Die Freiheit des Erbauers geht so auf Kosten aller, die im selben Gebiet legal fahren wollen.
Bleibt der, der stürzt. Auf dem eingetragenen Trail teilt sich die Schuld, in Hamm zur Hälfte. Auf dem illegalen trägt sie meist der Verunfallte allein, weil sich kaum jemand belangen lässt. Vor Gericht muss der Erbauer nichts fürchten, er bleibt unsichtbar, solange er nicht auffliegt. Die Frage ist nur, ob man unsichtbar bleiben will, wenn sich auf der eigenen Strecke jemand schwer verletzt. Verurteilt wird man dafür nicht. Aber mit dem Gewissen bleibt man allein.