Illegale Mountainbiker: Rechtsbrecher oder Pioniere? | Ride MTB

Illegale Mountainbiker: Rechtsbrecher oder Pioniere?

Trail-Verbot

Mountainbiker fahren oft dort, wo sie nicht dürfen. Erst kommt das Verbot, dann die Busse, Jahre später der legale Trail. Ist der illegale Biker ein Rechtsbrecher? Oder ein Pionier, der seiner Zeit voraus ist?

Am Muckenkogel bei Wien radelte Simon Tischhart 2013 mit drei Freunden zur Almmesse hinauf, auf einer Schotterstrasse, die sie sich mit Autos und Wanderern teilten. Oben stellte sie der Jagdpächter zur Rede und zog vier von ihnen vor Gericht: Sie sollten sich verpflichten, nie wieder dort zu fahren. Der Streitwert lag bei 15'000 Euro pro Person, das finanzielle Risiko im Fall einer Niederlage entsprechend. Der Jäger klagte nicht aus Schikane. Im Wald lebt Wild, und das flüchtet, sobald ein Mountainbiker vorbeifährt. Das Gesetz stand auf seiner Seite, ein Forstgesetz von 1975, das Radfahren im Wald ohne Erlaubnis des Eigentümers verbietet. Man kann das für einen skurrilen Einzelfall halten, für den Streit zweier Sturköpfe. Aber Tischhart ist kein Einzelfall. Er steht an einer Stelle, an der schon andere standen, in einem Streit, der älter ist als das Mountainbike.

Das Brett war auch einmal verboten

Man muss dafür nur einen Snowboarder fragen, der alt genug ist. In den achtziger Jahren galt das Brett als Störenfried. Skigebiete verboten es auf ihren Pisten, Liftbetreiber verweigerten die Fahrt. Die Snowboarder durften nicht auf die Pisten und nicht an die Lifte. Also stiegen sie zu Fuss auf und fuhren im ungesicherten Gelände ab, wo sie niemand kontrollierte.

Was als Rebellion begann, wurde 1998 olympisch. Vom Gesetzesbrecher zum Medaillengewinner in zwanzig Jahren. Beim Mountainbiken ist der Sport längst anerkannt, olympisch seit 1996. Umkämpft ist etwas anderes: das Recht, im Wald zu fahren, wo man will. Und dieses Recht steht nicht überall gleich weit: In Österreich gilt bis heute grundsätzlich ein Fahrverbot im Wald, dort steht das Mountainbiken, wo das Snowboarden in den Achtzigern stand. In Deutschland entscheidet jedes Bundesland für sich, mal grosszügig, mal mit der Zwei-Meter-Regel, die schmale Wege sperrt. In der Schweiz ist Mountainbiken oft erlaubt, doch einige Kantone ziehen die Grenzen enger und sperren gerade wieder, was lange offen war. Derselbe Kampf, dasselbe Muster, nur eine Landesgrenze und ein paar Jahre dazwischen.

Das Nein ist schneller als das Ja

Das Verbot und die Erlaubnis sind nicht gleich schwer durchzusetzen. Ein Verbot kostet fast nichts: ein Schild, eine Anordnung, in vielen Fällen muss niemand zustimmen. Es lässt sich rasch verfügen. Eine Erlaubnis dagegen kostet weit mehr: Grundeigentümer müssen mitmachen, Haftung und Wildschutz müssen geklärt sein, oft auch der Forst. Die meisten fahren ohnehin auf Wegen, die längst existieren, Forststrassen, alten Wanderwegen, Singletrails. Doch selbst diese freizugeben, dauert oft Jahre, weil jeder Meter Eigentümer hat, Haftungsfragen aufwirft und durch Wildlebensräume führt. Und wo neu gebaut wird, noch länger. So gewinnt das Nein fast immer das Rennen. Nicht weil es die gerechtfertigtere Antwort wäre, sondern weil es die billigere, einfachere und schnellere ist. Das Verbot ist der Weg des geringsten Widerstands, die Erlaubnis der mühsamste. Deshalb steht am Anfang jeder neuen Bewegung ein Verbot, selten eine Einladung. Nur fährt der Mountainbiker eben jetzt schon, in dieser Lücke zwischen Verbot und Erlaubnis. Für die einen ist er ein Rechtsbrecher, für die anderen seiner Zeit voraus. Wahrscheinlich ist er beides. Er bricht das Gesetz und hat trotzdem recht.

Drei gute Gründe, die sich blockieren

Niemand hat unrecht, und genau das ist das Problem. Der Waldbesitzer haftet, sobald auf seinem Grund gebaut und gesprungen wird, auch wenn ihn keine Schuld trifft, ein finanzielles Risiko, das er nicht selbst gewählt hat. Das Auerhuhn, ohnehin selten geworden, meidet einen über hundert Meter breiten Streifen Wald, sobald ein Weg hindurchführt. Und Wild, das in der Dämmerung aufgescheucht wird, verliert in den kalten Monaten die Ruhe, die es zum Fressen braucht. Ein Teil der Szene baut selbst dort heimlich weiter, wo längst legale Strecken liegen, weil die bewilligten Trails «zu brav» sind. Jeder dieser Gründe ist für sich richtig. Zusammen ergeben sie eine Sackgasse: Der eine kann nicht nachgeben, ohne zu haften, der andere nicht warten, ohne zu verschwinden, der dritte will mehr, als je erlaubt wird. Solche Pattsituationen lösen sich, nur nie schnell und meistens nicht zur Zufriedenheit aller. Manchmal geht ein Kanton es anders an: Der Thurgau will Biker erst dann büssen, wenn er ihnen vorher legale Trails gebaut hat. Erst das Angebot, dann die Strafe. Doch das bleibt die Ausnahme.

Wem der Wald gehört

Ein legaler Trail löst das eine Problem und lässt das grössere offen. Der Wald gehört nicht den Bikern, und auch nicht dem Kanton. Er ist zuerst ein Zuhause für Tiere und Pflanzen und erst dann ein Ort für unsere Erholung. Der Mensch nutzt ihn seit Jahrtausenden, aber er gehört ihm nicht. Er gehört allen und keinem. Wer ihn nutzt, ob Wanderer, Jäger oder Biker, tut das auf Kosten der anderen und muss auf sie Rücksicht nehmen. Der Wald wird nie endgültig verteilt. Wer ihn nutzen will, muss sich mit den anderen einigen, mal im Guten, mal im Streit. Und nichts davon ist für immer. Wege, auf denen man jahrelang fuhr, werden wieder gesperrt, mal für den Wildschutz, mal auf Druck der Grundbesitzer. So war es, als die ersten Autos die Strassen beanspruchten, die bis dahin Fussgängern und Pferdefuhrwerken gehörten. So ist es beim Mountainbiker im Wald. Manches, was wie ein Übergriff beginnt, wird mit der Zeit erlaubt, wenn genug Leute darauf beharren. Anderes bleibt verboten, und das zu Recht.

Am Muckenkogel schoben ein Jahr nach der Klage über fünfzig Mountainbiker ihre Räder demonstrativ den Berg hinauf, weil Schieben erlaubt ist und Fahren verboten. Ein absurder Anblick, und genau darum ein wirksamer. Heute braucht dort niemand mehr zu schieben. Am Muckenkogel führt inzwischen ein Trail hoch, gebaut von Leuten aus der Gegend. Dass Simon Tischhart das Gesetz bricht, lässt sich nicht wegdiskutieren. Er wartet nur darauf, dass die Zeit ihm recht gibt, so wie sie dem Snowboarder recht gab, den man einst von den Pisten jagte und der heute um olympisches Gold fährt. Aber sie gibt nicht jedem recht. Manches Verbot bleibt, weil der Wald es braucht.